Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit für Bildungsträger:
Unter dem Stichwort „Moderne Dienstleistung“ im Weiterbildungsbereich hat auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert. Sie hat das SBG III mit dem Ziel, mehr Wettbewerb, Transparenz und eine verbesserte Qualität zu schaffen, neu geordnet.In der Vergangenheit erfolgte die Qualitätssicherung im Weiterbildungsbereich auf Grundlage des sog. Anforderungskataloges an Bildungsträgern durch die Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Inkrafttreten der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) wurde ein neuer Rahmen geschaffen. Die BA zieht sich (teilweise) bezüglich Zulassung und Anerkennung zurück und hat diese Aufgabe an die Privatwirtschaft, genauer an Zertifizierungsstellen, sog. Fachkundige Stellen, abgegeben. Diese werden zentral über die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen und registriert. Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nur noch, wenn der Bildungsträger die Forderungen des Dritten Buches zum Sozialbesetzbuch §§84-86 einhält und gemäß AZWV zertifiziert ist. Bildungsträger, die öffentlich geförderte Weiterbildung (FbW) über Bildungsgutscheine verbunden mit Unterhaltsgeld und Übernahme der Weiterbildungskosten anbieten, können nicht mehr wie in der Vergangenheit üblich, sich an ihr örtliches Arbeitsamt wenden um als Träger zugelassen bzw. gefördert zu werden. Das gesamte Zulassungsverfahren erfolgt ausschließlich durch die Fachkundigen Stellen.
Wir bereiten Sie auf Ihre Zertifizierung vor!
Von der Erstellung Ihres Qualitätshandbuches, der Fassung Ihres Leitbildes, der Vorbereitung und Begleitung Ihres internen Audits und der Erstellung Ihres Managementberichtes bis zur Kontaktaufnahme mit der Fachkundigen Stelle.
Weitere Infos auf der Seite der BA:
www.azwv.de/dokum/Qualifizierung%20Besch%e4ftigter.pdf
Hinweis:
Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen bei diesen komplexen Fragestellungen gerne weiter!
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